Natürliche Schädlingsbekämpfung gegen Blattläuse, Spinnmilben und allen saugenden Insektenarten
Zulassungsnummer des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
034210-00
Hinweis „Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig“
Hinweis: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
# NB 6641: Nicht bienengefährlich (B4)
Absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Sollten Deine Pflanzen von Spinnmilben, Blattläusen oder ähnlichen Blattsaugern geplagt werden ist Neudosan Blattlausfrei von Neudorff das Mittel der der Wahl. Anwendungsfertig in einer praktischen Sprühflasche geliefert hilft Dir der kleiner Schädlingsbekämpfer dabei, Schadinsekten schnell und unkompliziert loszuwerden.
Neudosan ist natürlichen Ursprungs, laut EG-Verordnung für den ökologischen Landbau zugelassen und kann sowohl im Inneren als auch in deinem Garten bedenkenlos angewendet werden. Nützlinge werden bei dem Einsatz des Mittels geschont, sodass du gezielt gegen Ungeziefer vorgehen kannst.
Anhang: Gebrauchsanweisung/Tipps zur Lagerung
Handelsbezeichnung |
Neudosan AF Neu Blattlausfrei |
Zulassungsnummer |
034210-00 |
Zulassungsinhaber |
W. NEUDORFF GMBH KG |
Weitere Vertriebsfirmen |
W. NEUDORFF GMBH KG |
Zulassungsende |
31.08.23 |
Wirkungsbereich |
Akarizid, Insektizid |
Wirkstoffgehalt |
10,2 g/l Fettsäure-Kaliumsalze (Kali-Seife) |
Formulierung |
Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung |
Signalwort (GHS) |
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Gefahrenpiktogramme (GHS) |
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Gefahrenhinweise (GHS) |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
Sicherheitshinweise (GHS) |
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Kennzeichnung nach PflSchMV |
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) |
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Anwendungs- |
EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) |
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Auflagen |
NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
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Hinweise |
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
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Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.
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